Verkehrsunfall

Ich berate und vertrete Sie in allen Unfallangelegenheiten.

 

 

Neben der unvermeidlichen Aufregung, die ein Unfall immer mit sich bringt, sollte sich wenigstens der finanzielle Schaden in Grenzen halten.

 

Auch wenn der Unfallgegner noch so nett ist, sollten Sie zunächst immer die Polizei rufen und nach dem ersten Schrecken so früh wie möglich einen Anwalt einschalten. Die Regulierung Ihres Schadens wird die Versicherung des Unfallgegners übernehmen und die ist leider nicht immer so nett wie Ihr Versicherungsnehmer.Versicherungen sind in erster Linie Wirtschaftsunternehmen und als solche nur daran interessiert so wenig wie möglich zahlen zu müssen. Mit hochspezialisierten Rechtsabteilungen und leider nicht immer ganz unabhängigen "Haussachverständigen", wird oftmals versucht werden Ihren Schaden möglichst nicht in voller Höhe zu ersetzen. Insbesondere brauchen Sie sich keinesfalls vorschreiben zu lassen, wo Sie Ihr Auto reparieren lassen.

 

 

Ab einer sog. Bagatellgrenze von 700 € haben Sie zudem Anspruch darauf den Schaden von einem von Ihnen ausgewählten, unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Die Kosten dieser Schadensfeststellung muss die Versicherung des Unfallgegners tragen. Bei der 700 € Schadenssumme handelt es sich jedoch nicht um eine starre Grenze. Teils wird diese von Gerichten bei 750 € gesehen, in manchen Fällen sogar bei 500 €.

 

 

Das Gleiche gilt für die Kosten der Rechtsverfolgung. Wenn die Bagatellgrenze überschritten ist, haben Sie einen Anspruch darauf, den Schaden durch einen Rechtsanwalt regulieren zu lassen. Die Versicherung hat Ihnen dann die Rechtsanwaltskosten zu erstatten.. 

 

 

 Folgende Schadensersatzansprüche können sich ergeben:

 

  • Fahrzeug-Reparaturschaden
  • Wertminderung
  • Fahrzeug-Totalschaden
  • Neupreis-Entschädigung
  • Höherstufung bei Quotenabrechnung
  • Abschlepp- /Bergungskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Taxikosten
  • Verdienstausfall
  • entgangener Gewinn
  • Kosten Ummeldung bei Totalschaden
  • Reise- und Transportkosten
  • Standkosten
  • Kredit- und Finanzierungskosten
  • andere Sachschäden
  • allgemeine Kostenpauschale

 

 

 

Und bei Personenschäden:

 

  • Schmerzensgeld
  •  Arztkosten
  •  Haushaltsführungskosten
  •  weitere Ansprüche im Einzelfall

 

 

Um eine schnelle und effiziente Abwicklung des Schadens sicher zu stellen, sollte die Einschaltung des Rechtsanwaltes so früh wie möglich erfolgen.